Ernst Gröger Fernschule für Aeronautik GmbH

IR(A) - Instrumentenflugberechtigung

Allgemeines

Die Instrumentenflugberechtigung (IR / instrument rating) berechtigt zum Führen von Flugzeugen unter Instrumentenflugbedingungen - also auch bei schlechtem Wetter.

Die Instrumentenflugausbildung bedeutet einen erheblichen Zuwachs an fliegerischer Kompetenz und damit auch an Flugsicherheit. Darüber hinaus werden Sie als Pilot weitgehend vom Wetter unabhängig.

Im Rahmen der modularen Ausbildung ist IR ein Schritt in Richtung ATPL.

Für den Erwerb der IR sind gemäß JAR-FCL 1.190, 1.200  folgende fachliche Voraussetzungen erforderlich:

  • Flugerfahrung - nachgewiesen durch PPL(A) oder CPL(A) mit 50 Std. Überlandflug als verantwortlicher Pilot, sowie die Nachtflugqualifikation
  • Theoretische Kenntnisse - zu erwerben durch den Fernkurs und den ergänzenden Nahunterricht
  • Kenntnisse der englischen Sprache inkl. Sprechfunkzeugnis
  • Praktische Fähigkeiten - zu erwerben durch die praktische Ausbildung an einer Flugschule

Ausbildung muss im Rahmen eines anerkannten Ausbildungslehrgangs nach JAR-FCL 1 an einer zugelassenen Schule (FTO) absolviert werden.

Der Fernlehrgang vermittelt das für die Theorieprüfung erforderliche Wissen. Durch ihn reduziert sich die vorgeschriebene Unterrichtszeit von 150 Std. (à 60 min.) auf einen ergänzenden Nahunterricht von 30 Std. ab PPL(A) / 20 Std. ab CPL(A) an einer Flugschule Ihrer Wahl.

Jede Schule kann in Absprache mit dem LBA entscheiden, wie sie den Fernunterricht in ihr Ausbildungskonzept einfügt. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Schule, wie die Abfolge von Fernunterricht und Direktunterricht ist, und welche Teile des Fernlehrgangs jeweils bearbeitet sein müssen.

Der Fernlehrgang auf einen Blick

Bezeichnung:

Fernlehrgang zum Erwerb der Instrumentenflugberechtigung

Umfang:

36  Lehrbriefe in Ordnern bzw. CD

Beginn:

jederzeit

Dauer:

5 Wochen bis 18 Monate, je nach persönlichem Einsatz

Kosten:

€ 1.100.00, zahlbar in 2 Raten zu je € 550,00

Nahunterricht:

mindestens 30 Std. ab PPL(A) / 20 Std. ab CPL(A) an einer IR-Flugschule - Termine und Kosten des Nahunterrichts sind mit der Flugschule Ihrer Wahl abzustimmen.

Der Fernunterricht ist vom Luftfahrt-Bundesamt als Alternative zu dem konventionellen Direktunterricht anerkannt und von der Zentralstelle für Fernunterricht unter der Nummer 550903 zugelassen.

Aufbau des Fernlehrgangs

Zunächst ist der IR-Fernlehrgang entsprechend JAR-FCL 1 nach Sachgebieten geordnet. Diese Sachgebiete sind thematisch in einzelne LEHRBRIEFE unterteilt.
Der Aufbau eines Lehrbriefs sieht in der Regel folgendermaßen aus:

  • Inhaltsübersicht - Arbeitsanweisung - Lernziele - Lehrtext
  • Ergänzungen unterschiedlicher Art wie z.B. Auszüge aus Flughandbüchern, Formblätter
  • Luftfahrtkarten usw.
  • Selbstkontrollaufgaben mit Fundstellen und Lösungsschlüssel
  • Testaufgaben mit Fundstellen

In Abkürzungsverzeichnissen, die den einzelnen Sachgebieten vorangestellt sind, werden sämtliche Abkürzungen erklärt, die in den Texten verwendet werden.

Die Inhaltsübersichten sind sehr detailliert gehalten, damit Einzelthemen im Lehrbrief problemlos zu finden sind, und sich bereits aus dem Inhaltsverzeichnis der ungefähre Umfang der jeweiligen Themen ableiten lässt.

Jedem Lehrbrief ist nach dem Inhaltsverzeichnis eine Arbeitsanweisung vorangestellt, die die besondere Aufgabe des jeweiligen Lehrbriefs erläutert und ggf. Schwerpunkte aufzeigt.

Dem Inhalt der Lehrbriefe liegen die Lernziele zugrunde, die durch die EAAPS (European Association of Airline Pilot Schools) für die europäische Luftfahrtbehörde JAA erarbeitet wurden. Der Lehrtext wurde in enger Anlehnung an die Lernziele erarbeitet und wird laufend auf neuestem Stand gehalten. Hierbei finden nicht nur etwaige Änderungen der Lernziele Berücksichtigung, sondern auch Weiterentwicklungen in der Luftfahrt sowie Nachträge oder Neuausgaben nationaler oder internationaler Vorschriften, z.B. ICAO-Documents, JARs, AIP, NfLs usw., sowie Informationen aus dem Luftfahrt-Bundesamt und natürlich auch Rückmeldungen von unseren Schülern aus den theoretischen Prüfungen.

Auszüge aus Flughandbüchern finden Sie z.B. bei der Behandlung von Themen aus der Flugplanung. Formblätter werden vielfach auch bei den Testlösungen verwendet, um den Arbeitsaufwand zu verringern. Bei den Luftfahrtkarten finden u.a. Approach- und Departure-Charts aus der AIP Verwendung, sowie Jeppesen-Charts.

Zu den meisten Lehrbriefen gehören Selbstkontrollaufgaben mit einem Lösungsschlüssel. Die Selbstkontrollaufgaben geben Ihnen die Möglichkeit, das erworbene Fachwissen zu überprüfen. Da die Selbstkontroll- und Testaufgaben zu einem großen Teil aus uns bekannten, offiziellen Prüfungsfragen bestehen, sollten Sie sich eingehend mit ihnen beschäftigen.
Mit den Testaufgaben überprüft die Fernschule den Wissensstand ihrer Schüler. Die Lösungen der Testaufgaben werden uns per Post, Fax oder Email zur Korrektur eingesandt. Tests, deren Ergebnis unter 70% liegt, müssen wiederholt werden, es sei denn, die Fernschule entscheidet anders.
In den meisten Fällen sind Selbstkontroll- und Testaufgaben mit Fundstellenverweisen versehen, um eventuelles Nachschlagen zu erleichtern.

Kosten des Fernlehrgangs

Der Fernlehrgang kostet einschließlich Verwaltungsgebühr, Versandkosten und Korrektur der Testaufgaben, sowie des Nachtragsdiensts:

ab PPL(A)

ab CPL(A)

für CD- und Papierversion: 

1.100,00 € 

800,00 €

für die Papierversion:

1020,00 €

760,00€

für die CD-Version*:

900,00 €

660,00 €

* nicht ausdruckbar

Die Lehrgangsgebühr kann in zwei gleichen Raten im Abstand von 3 Monaten bezahlt werden.

Für Schüler, die bereits die CPL(A)-Lizenz bei der Fernschule absolviert haben, reduziert sich der Preis weiter.

Nachweis der Voraussetzungen gemäß JAR-FCL 1.200 (Anhang 1)

Wer eine IR-Erlaubnis erwerben will, muss vor Beginn der theoretischen Ausbildung den Nachweis ausreichender Kenntnisse in Englisch erbringen.

Diese Kenntnisse können nachgewiesen werden

  • durch Vorlage eines AZF (Allgemeines Sprechfunkzeugnis) bei Ausbildungsbeginn;
  • durch den  Nachweis, dass das Fach Englisch an der Schule mindestens 3 Jahre belegt wurde.
  • in anderen Fällen muss der Ausbildungsleiter der Flugschule das Vorwissen überprüfen.

Ausbildungsbeginn

Folgende Unterlagen müssen Ihrer Flugschule bei Ausbildungsbeginn vorgelegt werden:

  • eine einfache Kopie der derzeitig gültigen Fluglizenz - entweder PPL(A) oder CPL(A).
  • Nachweis über die Nachtflugqualifikation
  • der Nachweis über die gesetzlich vorgeschriebene Flugerfahrung von mindestens 50 Std. Überlandflugzeit als verantwortlicher Pilot
  • der Nachweis über die in JAR-FCL 1.200 geforderten Englischkenntnisse
  • bei minderjährigen Bewerbern die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
  • Nachweis der Tauglichkeit einschließlich Hörtest nach JAR-FCL 3.355
Sachgebiet Physiologie/Psychologie (Deckblatt)

Umfang der Theorieausbildung

Die Theorieausbildung muss spätestens 18 Monate nach Beginn der Ausbildung abgeschlossen sein. Sie umfasst folgende Sachgebiete:

  • Luftrecht
  • Instrumente
  • Flugplanung
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Meteorologie
  • Funknavigation

Dauer der Theorieausbildung

Mindestlaufzeit:

5 Wochen ab PPL(A) bzw. CPL(A)

Höchstlaufzeit:

18 Monate

Praktische Ausbildung

Wir sind zwar eigentlich nur für die theoretische Ausbildung zuständig, der Vollständigkeit halber hier aber die wichtigsten Informationen zur praktischen Ausbildung gemäß JAR-FCL 1.205 Anhang 1:

  • 50 Std. Ausbildung, davon bis zu 20 Std. an einem Verfahrenübungsgerät (FNPT 1), oder bis zu 35 Std. an einem typenbezogenen Verfahrenübungsgerät (FNPT 2)
  • für die Ausbildung auf mehr-motorigen Flugzeugen sind 55 Std. Ausbildung vorgesehen

Meldung zur Theorieprüfung

Für die Meldung zur theoretischen Prüfung benötigt Ihre Flugschule folgende Unterlagen von Ihnen:

  • ein Allgemeines Sprechfunkzeugnis (AZF)
  • die Bescheinigung der Fernschule über die erfolgreiche Teilnahme am Fernlehrgang
  • die Bescheinigung Ihrer Flugschule über die Teilnahme am Nahunterricht

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