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Ernst Gröger Fernschule für Aeronautik GmbH

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Allgemeines

CVFR brauchen Piloten, die einen PPL nach LuftPersV haben, den Sie in einen PPL nach neuem Recht umschreiben möchten.

 

Es gibt drei gute Gründe für eine CVFR-Ausbildung:

  • Wer in bestimmten Teilen des kontrollierten Luftraums (z.B. in CVFR - Gebieten in der Nähe von Großflughäfen) Flüge nach Sichtflugregeln durchführen möchte, braucht dazu eine spezielle Berechtigung.
  • Für die Umschreibung eines "alten" PPL in einen "neuen" europäischen PPL ist die CVFR-Berechtigung eine notwendige Voraussetzung.
  • Das während der CVFR-Ausbildung erworbene Wissen bedeutet ein Stück zusätzlicher Sicherheit.

Wer kann CVFR machen?

  • Privatflugzeugführer (PPL(A))
  • Motorseglerführer (PPL-(B))
  • Privathubschrauberführer (PPL-(E))

Die FERNSCHULE FÜR AERONAUTIK GmbH hat einen neuen CVFR-Fernlehrgang ausgearbeitet - eine optimale Vorbereitung auf die theoretische Prüfung:

  • Der Fernlehrgang umfasst die Prüfungsgebiete
    • Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften
    • Funknavigation
    • Satellitennavigation
    • Instrumente
  • Eine übersichtliche Gliederung, praxisnahe Beispiele und informative Abbildungen erleichtern das „Studium“. Anhand von zahlreichen Selbstkontrollaufgaben können Sie Ihr Wissen selbst überprüfen, bevor Sie Testaufgaben zur Korrektur einschicken.
  • Statt der 30 Std. Vollzeitunterricht sind in der Regel nur 8 Std. Direktunterricht an einer Flugschule zu absolvieren. Sie lernen, wenn Sie Zeit und Lust haben, lästige Anfahrtswege fallen weg.
  • Der neue Lehrgang ist in Papierform und als CD-ROM verfügbar.
Sachgebiet Luftrecht (Deckblatt)

Kosten

Der Fernlehrgang kostet einschließlich Verwaltungsgebühr, Versandkosten und Korrektur der Testaufgaben, sowie des Nachtragsdiensts:

für CD*- und Papierversion: 

190,00 € 

* nicht ausdruckbar

Die Lehrgangsgebühr kann in zwei gleichen Raten im Abstand von 3 Monaten bezahlt werden.

Dauer der Theorieausbildung

Mindestlaufzeit:


1Woche

Höchstlaufzeit:


6 Monate

Voraussetzungen bei Ausbildungsbeginn

  • eine gültige PPL-Lizenz nach LuftPersV (PPL(A), PPL(B) oder PPL(E))

Voraussetzungen bei Prüfungsmeldung

  • 30 Std. theoretische Ausbildung oder Gröger-Fernkurs und in der Regel 8 Std. ergänzender Nahunterricht - wobei der Umfang des Nahunterrichts von den jeweiligen Landesbehörden auch anders festgelegt werden kann
  • 10 Std. Flugausbildung

Umschreibung eines PPL-A in einen europäischen PPL(A) nach JAR-FCL

Für die Umschreibung muss die PPL-Lizenz, der Nachweis über erfolgreich absolviertes CVFR und über 75 Std. als verantwortlicher Flugzeugführer vorgelegt werden. Die CVFR-Berechtigung muss dafür nicht eingetragen sein.

Da der PPL(A) in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer liegt, können sowohl die Voraussetzungen für die Prüfungsmeldung wie auch die für die Umschreibung in eine JAR-FCL-Lizenz variieren.

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