Ernst Gröger Fernschule für Aeronautik GmbH

CPL(A) - Berufspilotenlizenz

Allgemeines

Die Berufspilotenlizenz (CPL / commercial pilot licence) schließt den PPL ein. Sie berechtigt zum Führen von Flugzeugen - auch im gewerblichen Luftverkehr - die für einen Piloten zugelassen sind.

Nach dem seit dem 01.05.2003 geltenden Recht wird zwischen durchgehender und stufenweiser Ausbildung unterschieden: Die durchgehende Ausbildung (integrated course) ist fur Schüler ohne fliegerische Vorbildung, die stufenweise Ausbildung (modular course) kann ab PPL(A) begonnen werden.

Die theoretische Prüfung ist am Ende der durchgehenden und der modularen Prüfung ab PPL(A) die gleiche, bei vorhandener IR-Berechtigung entfallen die Sachgebiete Menschliches Leistungsvermögen und Meteorologie.

Die FERNSCHULE FÜR AERONAUTIK bietet sowohl modulare wie auch durchgehende Ausbildung an.

Fur den Erwerb des CPL(A) sind nach JAR-FCL 1 folgende fachliche Voraussetzungen erforderlich:

 

Zu Beginn der Ausbildung:

  • Flugerfahrung - nur bei der modularen Ausbildung, nachgewiesen durch PPL(A) und 150 Flugstunden als Pilot auf Flugzeugen

Am Ende der Ausbildung:

  • Theoretische Kenntnisse - die im Fernkurs und im ergänzenden Nahunterricht erworben werden
  • Praktische Fähigkeiten - die in der praktischen Ausbildung an einer Flugschule erworben werden. Bei der modularen Ausbildung muss eine Gesamtflugzeit von 200 Std. als Pilot auf Flugzeugen nachgewiesen werden.

Die Ausbildung muss im Rahmen eines anerkannten Ausbildungslehrgangs nach JAR-FCL-1 an einer zugelassenen Flugschule (FTO) absolviert werden.

Der Fernlehrgang vermittelt das für die Theorieprüfung erforderliche Wissen. Dadurch reduziert sich die vorgeschriebene Unterrichtszeit, für die modulare Ausbildung ab PPL(A) z.B. von 250 Std. auf 60 Std. Der ergänzende Nahunterricht und die Praxisausbildung erfolgt an einer Flugschule Ihrer Wahl. Der Nahunterricht kann als Blockseminar am Ende der theoretischen Ausbildung stehen oder ausbildungsbegleitend erteilt werden.

Jede Flugschule kann in Absprache mit dem LBA entscheiden, wie sie den Fernunterricht in ihr Ausbildungskonzept integriert. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Schule, wie die Abfolge von Fernunterricht und Nahunterricht geregelt ist, und welche Teile des Fernlehrgangs jeweils bearbeitet sein müssen.

Der Fernlehrgang auf einen Blick

Bezeichnung:

Fernlehrgang zum Erwerb der Berufspilotenlizenz - CPL(A)

Umfang:

67 Lehrbriefe in 12 Ordnern oder 1 CD

Beginn:

jederzeit

Dauer:

9 Wochen bis 18 Monate, je nach persönlichem Einsatz

Kosten:

€ 1.900.00, zahlbar in 3 Raten zu je € 633,00

Nahunterricht:

mindestens 60 Stunden an einer FTO - Termine und Kosten des Nahunterrichts sind mit Ihrer Flugschule abzustimmen.

Der Fernunterricht ist vom Luftfahrt-Bundesamt als Alternative zu dem konventionellen Direktunterricht anerkannt und von der Zentralstelle für Fernunterricht unter der Nummer 511380 zugelassen.

Aufbau des Fernlehrgangs

Zunächst ist der Fernlehrgang entsprechend JAR-FCL 1 nach Sachgebieten geordnet. Diese Sachgebiete sind thematisch in einzelne LEHRBRIEFE unterteilt.

Der Aufbau eines Lehrbriefs sieht in der Regel folgendermaßen aus:

  • Inhaltsübersicht - Arbeitsanweisung - Lernziele - Lehrtext
  • Ergänzungen unterschiedlicher Art wie z.B. Auszüge aus Flughandbüchern, Luftfahrtkarten usw.
  • Selbstkontrollaufgaben mit Fundstellen und Lösungsschlüssel
  • Testaufgaben mit Fundstellen

In Abkürzungsverzeichnissen, die den einzelnen Sachgebieten vorangestellt sind, werden sämtliche Abkürzungen erklärt, die in den Texten verwendet werden.

Die Inhaltsübersichten sind sehr detailliert gehalten, damit Einzelthemen im Lehrbrief problemlos zu finden sind, und sich bereits aus dem Inhaltsverzeichnis der ungefähre Umfang der jeweiligen Themen ableiten lässt.

Jedem Lehrbrief ist nach dem Inhaltsverzeichnis eine Arbeitsanweisung vorangestellt, in der die besonderen Anforderungen des jeweiligen Lehrbriefs erläutert und Schwerpunkte aufgezeigt werden.

Dem Inhalt der Lehrbriefe liegen die Lernziele zugrunde, die durch die EAAPS (European Association of Airline Pilot Schools) für die europäische Luftfahrtbehörde JAA erarbeitet wurden. Der Lehrtext wurde in enger Anlehnung an die Lernziele erarbeitet und wird laufend auf neuestem Stand gehalten. Hierbei finden nicht nur etwaige Änderungen der Lernziele Berücksichtigung, sondern auch Weiterentwicklungen in der Luftfahrt sowie Nachträge oder Neuausgaben nationaler oder internationaler Vorschriften, z.B. ICAO-Documents, JARs, AIP, NfLs usw., sowie Informationen aus dem Luftfahrt-Bundesamt und natürlich auch Rückmeldungen von unseren Schülern aus den theoretischen Prüfungen.

Auszüge aus Flughandbüchern finden Sie z.B. bei der Behandlung von Themen wie Flugplanung, Flugleistung, Masse und Schwerpunkt. Bei den Luftfahrtkarten finden u.a. Approach- und Departure-Charts aus der AIP Verwendung, sowie Jeppesen-Charts.

Zu den meisten Lehrbriefen gehören Selbstkontrollaufgaben mit einem Lösungsschlüssel. Die Selbstkontrollaufgaben geben Ihnen die Möglichkeit, das erworbene Fachwissen zunächst selbständig zu überprüfen. Da die Selbstkontrollaufgaben zu einem großen Teil aus uns bekannten offiziellen Prüfungsfragen bestehen, sollten Sie sich eingehend mit ihnen beschäftigen.

Mit den Testaufgaben überprüft die Fernschule den Wissensstand ihrer Schüler. Die Lösungen der Testaufgaben werden uns per Post, Fax oder Email zur Korrektur eingesandt. Tests, deren Ergebnis unter 70% liegt, müssen wiederholt werden, es sei denn, die Fernschule entscheidet anders.

In den meisten Fällen sind Selbstkontroll- und Testaufgaben mit Fundstellenverweisen versehen, um eventuelles Nachschlagen zu erleichtern.

Kosten des Fernlehrgangs

Der Fernlehrgang kostet einschließlich Verwaltungsgebühr, Versandkosten und Korrektur der Testaufgaben, sowie des Nachtragsdiensts:

ab PPL(A)

ab IR(A)

für CD- und Papierversion: 

1.900,00 € 

1600,00 €

für die Papierversion:

1.800,00 €

1500,00€

für die CD-Version*:

1.450,00 €

1250,00 €

* nicht ausdruckbar

Die Lehrgangsgebühr kann in drei gleichen Raten im Abstand von 3 Monaten bezahlt werden.

Für Schüler, die bereits die IR-Ausbildung bei der Fernschule für Aeronautik gemacht haben, reduzieren sich die Kosten weiter.

Behördliche Anerkennung des Fernlehrgangs Berufspilot

In Verbindung mit dem vorgeschriebenen Nahunterricht stellt der CPL-Fernlehrgang eine offizielle Ausbildung nach JAR-FCL dar.

Unabhängig davon, dass Ausbildung in der Luftfahrt der vorherigen Erlaubnis durch die jeweils zuständige Luftfahrtbehörde bedarf, gibt es für Fernlehrgänge zusätzliche Regelungen. Gemäß dem Fernunterrichtsschutzgesetz wurden unsere Fernlehrgänge im Auftrag des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) von Fachleuten der Luftfahrt, unabhängig vom LBA, überprüft und  für geeignet befunden. Der administrative Teil - Ausbildungsverträge, Teilnahmebedingungen und der Inhalt des Informationsmaterials - wurde von der Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) überprüft und ebenfalls als geeignet bewertet.

Nachweis der bildungsmäßigen Voraussetzungen nach JAR-FCL 1

Wer eine CPL-Erlaubnis erwerben will, muss vor Beginn der theoretischen Ausbildung den Nachweis ausreichender Kenntnisse in Mathematik und Physik erbringen.

Der Verband deutscher Verkehrsfliegerschulen, dem die Fernschule für Aeronautik angehört, hat sich auf folgendes Vorgehen geeinigt: Anerkannt wird

  • ein Gutachten von einem anerkannten Sachverständigen
  • ein bestandener DLR-Test
  • ein Abiturzeugnis in Verbindung mit dem Nachweis, dass die geforderten Fächer mindestens 3 Jahre belegt wurden
  • in anderen Fällen muss der Ausbildungsleiter der Flugschule das Vorwissen überprüfen

Ausbildungsbeginn

Folgende Unterlagen müssen der Flugschule zu Ausbildungsbeginn vorgelegt werden:

  • ein Personalausweis oder Pass zur Feststellung der Identität durch den Ausbildungsleiter,
  • ein gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 1 (Original oder amtlich beglaubigt),
  • eine einfache Kopie der derzeitig gültigen Fluglizenz - bei modularer Ausbildung,
  • eine Bescheinigung der zuständigen Luftsicherheitsbehörde über die Feststellung der Zuverlässigkeit nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes (wenn eine solche nicht schon bei Beginn einer anderen Ausbildung vorgelegt wurde),
  • bei minderjährigen Bewerbern die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
Sachgebiet Beladung und Schwerpunkt (Deckblatt)

Umfang der Theorieausbildung

Die theoretische Ausbildung umfasst folgende Sachgebiete:

  • Luftrecht
  • Flugzeugkunde
  • Elektrotechnik
  • Triebwerke
  • Instrumente
  • Masse und Schwerpunkt
  • Flugleistung
  • Flugplanung
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Meteorologie
  • Allgemeine Navigation
  • Funknavigation
  • Flugbetriebsverfahren
  • Aerodynamik
  • Flugfunk

Eine ausführliche Lehrbriefübersicht für das Ausbildungsprogramm CPL(A) finden Sie im Downloadbereich bzw. Sie können das zugehörige PDF-Dokument direkt aufrufen.

Dauer der Theorieausbildung

Mindestlaufzeit

9 Wochen

Höchstlaufzeit

18 Monate

Spätestens 18 Monate nach Beginn der Ausbildung muss die Flugschule die Prüfungsreife bestätigen.

Praktische Ausbildung

  • 25 Std. Sichtflugausbildung, bzw. 15 Std. für Inhaber der Instrumentenflugberechtigung
  • 5 Std. Nachtflugqualifikation (falls nicht vorhanden)

Tätigkeit als Berufspilot

Ziel der Ausbildung fur Berufspiloten ist die Befähigung, als verantwortlicher Pilot (pilot in command / PIC) gewerblich auf Flugzeugen zu fliegen, die für eine Mindestbesatzung von einem Piloten zugelassen sind.

Durch den Erwerb der Instrumentenflugberechtigung (IR) lassen sich die Einsatzmöglichkeiten beträchtlich erweitern, da Sie weitgehend vom Wetter unabhängig werden.

Außerdem kann die CPL(A) - Ausbildung ein Teil der modularen Ausbildung zum Verkehrspiloten / ATPL(A) sein.

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