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Ernst Gröger Fernschule für Aeronautik GmbH

ATPL(A) - Verkehrspilot

Allgemeines

Die Verkehrspilotenlizenz (ATPL / air transport pilot licence) schließt den PPL(A), den CPL(A) und IR(A) ein. Sie berechtigt zum Führen von Flugzeugen, die für einen oder mehrere Piloten zugelassen sind,  im gewerblichen Luftverkehr. Diese Qualifikation braucht ein Pilot, der im normalen Linienverkehr fliegen will.

 

Nach dem seit dem 01.05.2003 geltenden europäischen Recht wird zwischen durchgehender und modularer ATPL-Ausbildung unterschieden:

Die durchgehende Ausbildung (Integrated Course) ist für Schüler ohne fliegerische Vorbildung, die modulare Ausbildung (Modular Course) kann ab PPL(A), ab CPL(A), ab IR(A) und ab CPL(A) und IR(A) begonnen werden. Diese Kurse können selbstverständlich auch als Fernkurs absolviert werden.

Die theoretische Prüfung ist für  alle ATPL-Schüler gleich, unabhängig von der fliegerischen Vorbildung.

An der Fernschule ist nur die modulare Ausbildung möglich.

Für den Erwerb des ATPL sind gemäß JAR-FCL 1.275 (b)  folgende fachliche Voraussetzungen erforderlich:

  • Mindestalter bei Lizenz-Erwerb 21 Jahre, bei Ausbildungsbeginn 17 Jahre.
  • Flugmedizinische Tauglichkeit, Klasse 1
  • Flugerfahrung - bei der modularen Ausbildung nachgewiesen durch PPL(A), IR(A), CPL(A), in Verbindung mit der praktischen Ausbildung
  • Theoretische Kenntnisse - zu erwerben durch den Fernkurs und den ergänzenden Nahunterricht
  • Praktische Fähigkeiten - zu erwerben durch die praktische Ausbildung an einer Flugschule

Die Ausbildung muss im Rahmen eines anerkannten Ausbildungslehrgangs nach JAR-FCL-1 an einer zugelassenen Schule (FTO) absolviert werden.

Der Fernlehrgang vermittelt das für die Theorieprüfung erforderliche Wissen. Durch ihn reduziert sich die vorgeschriebene Unterrichtszeit,  für die modulare Ausbildung ab PPL(A) z.B. von 650 Std., auf einen ergänzenden Nahunterricht von 85 Std. (60 min.) an einer Flugschule Ihrer Wahl.

Jede Schule kann in Absprache mit dem LBA entscheiden, wie sie den Fernunterricht in ihr Ausbildungskonzept integriert. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Schule, wie die Abfolge von Fernunterricht und Direktunterricht geregelt ist, und welche Teile des Fernlehrgangs jeweils bearbeitet sein müssen.

Der Fernlehrgang auf einen Blick

Bezeichnung:

Fernlehrgang zum Erwerb der Verkehrspilotenlizenz

Umfang:

77 Lehrbriefe in 13 Ordnern bzw. 1 CD

Beginn:

jederzeit

Dauer:

9 Wochen bis 36 Monate, je nach Vorbildung und persönlichem Einsatz

Kosten:

€ 2.800.00, zahlbar in 5 Raten zu je € 560,00

Nahunterricht:

mindestens 85 Stunden an einer ATPL-Flugschule - Termine und Kosten des Nahunterrichts sind mit Ihrer Flugschule abzustimmen.

Der Fernunterricht ist vom Luftfahrt-Bundesamt als Alternative zu dem konventionellen Direktunterricht anerkannt und von der Zentralstelle für Fernunterricht unter der Nummer 514384 zugelassen.

Aufbau des Fernlehrgangs

Zunächst ist der ATPL-Fernlehrgang entsprechend JAR-FCL 1 nach Sachgebieten geordnet. Diese Sachgebiete sind thematisch in einzelne LEHRBRIEFE unterteilt.

Der Aufbau eines Lehrbriefs sieht in der Regel folgendermaßen aus:

  • Inhaltsübersicht - Arbeitsanweisung - Lernziele - Lehrtext
  • Ergänzungen unterschiedlicher Art wie z.B. Auszüge aus Flughandbüchern, Formblätter
  • Luftfahrtkarten usw.
  • Selbstkontrollaufgaben mit Fundstellen und Lösungsschlüssel
  • Testaufgaben mit Fundstellen

In Abkürzungsverzeichnissen, die den einzelnen Sachgebieten vorangestellt sind, werden sämtliche Abkürzungen erklärt, die in den Texten verwendet werden.

Die Inhaltsübersichten sind sehr detailliert gehalten, damit Einzelthemen im Lehrbrief problemlos zu finden sind, und sich bereits aus dem Inhaltsverzeichnis der ungefähre Umfang der jeweiligen Themen ableiten lässt.

Jedem Lehrbrief ist nach dem Inhaltsverzeichnis eine Arbeitsanweisung vorangestellt, die die besondere Aufgabe des jeweiligen Lehrbriefs erläutert und ggf. Schwerpunkte aufzeigt.

Dem Inhalt der Lehrbriefe liegen die Lernziele zugrunde, die durch die EAAPS (European Association of Airline Pilot Schools) für die europäische Luftfahrtbehörde JAA erarbeitet wurden. Der Lehrtext wurde in enger Anlehnung an die Lernziele erarbeitet und wird laufend auf neuestem Stand gehalten. Hierbei finden nicht nur etwaige Änderungen der Lernziele Berücksichtigung, sondern auch Weiterentwicklungen in der Luftfahrt sowie Nachträge oder Neuausgaben nationaler oder internationaler Vorschriften, z.B. ICAO-Documents, JARs, AIP, NfLs usw., sowie Informationen aus dem Luftfahrt-Bundesamt und natürlich auch Rückmeldungen von unseren Schülern aus den theoretischen Prüfungen.

Auszüge aus Flughandbüchern finden Sie z.B. bei der Behandlung von Themen wie Flugplanung, Flugleistung, Masse und Schwerpunkt. Formblätter werden vielfach auch bei den Testlösungen verwendet, um den Arbeitsaufwand zu verringern. Bei den Luftfahrtkarten finden u.a. Approach- und Departure-Charts aus der AIP Verwendung, sowie Jeppesen-Charts.

Zu den meisten Lehrbriefen gehören Selbstkontrollaufgaben mit einem Lösungsschlüssel. Die Selbstkontrollaufgaben geben Ihnen die Möglichkeit, das erworbene Fachwissen zunächst selbständig zu überprüfen. Da die Selbstkontrollaufgaben zu einem großen Teil aus uns bekannten offiziellen Prüfungsfragen bestehen, sollten Sie sich eingehend mit ihnen beschäftigen.

Mit den Testaufgaben überprüft die Fernschule den Wissensstand ihrer Schüler. Die Lösungen der Testaufgaben werden uns per Post, Fax oder Email zur Korrektur eingesandt. Tests, deren Ergebnis unter 70% liegt, müssen wiederholt werden, es sei denn, die Fernschule entscheidet anders.

In den meisten Fällen sind Selbstkontroll- und Testaufgaben mit Fundstellenverweisen versehen, um eventuelles Nachschlagen zu erleichtern.

Kosten des Fernlehrgangs

Der Fernlehrgang kostet einschließlich Verwaltungsgebühr, Versandkosten und Korrektur der Testaufgaben, sowie des Nachtragsdiensts:

für CD- und Papierversion: 

2.800,00 € 

 

für die Papierversion:

2.700,00 €

 

für die CD-Version*:

2.250,00 €

 

* nicht ausdruckbar

Dabei wird davon ausgegangen, dass der ATPL-Fernlehrgang in einen Zeitraum von 15 Monaten absolviert wird und in 5 Arbeitsabschnitte von je 3 Monaten unterteilt werden kann. Entsprechend erfolgt die Zusendung des Lehrmaterials in 5 Schüben. Werden einzelne Lehrgangsschübe schneller abgerufen, müssen sie innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt des Lehrgangsmaterials bezahlt werden.

Nachweis der bildungsmäßigen Voraussetzungen gemäß JAR-FCL 1.285 (Anhang 1)

Wer eine ATPL-Erlaubnis erwerben will, muss vor Beginn der theoretischen Ausbildung den Nachweis ausreichender Kenntnisse in Englisch, Mathematik und Physik erbringen.

Der Verband deutscher Verkehrsfliegerschulen, dem die Fernschule für Aeronautik angehört, hat sich auf folgendes Vorgehen geeinigt: Anerkannt wird

  • ein Gutachten von einem anerkannten Sachverständigen
  • ein bestandener DLR-Test
  • ein Abiturzeugnis in Verbindung mit dem Nachweis, dass die geforderten Fächer mindestens 3 Jahre belegt wurden
  • in anderen Fällen muss der Ausbildungsleiter der Flugschule das Vorwissen überprüfen

Ausbildungsbeginn

Folgende Unterlagen müssen der Flugschule zu Ausbildungsbeginn vorgelegt werden:

  • ein Personalausweis oder Pass zur Feststellung der Identität durch den Ausbildungsleiter,
  • ein gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 1 (Original oder amtlich beglaubigt),
  • eine einfache Kopie der derzeitig gültigen Fluglizenz,
  • eine Bescheinigung der zuständigen Luftsicherheitsbehörde über die Feststellung der Zuverlässigkeit nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes (wenn eine solche nicht schon bei Beginn einer anderen Ausbildung vorgelegt wurde),
  • bei minderjährigen Bewerbern die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
Sachgebiet Instrumente (Deckblatt)

Umfang der Theorieausbildung

Die theoretische Ausbildung umfasst folgende Sachgebiete:

  • Luftrecht
  • Flugzeugkunde
  • Elektrotechnik
  • Triebwerke
  • Instrumente
  • Masse und Schwerpunkt
  • Flugleistung
  • Flugplanung
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Meteorologie
  • Allgemeine Navigation
  • Funknavigation
  • Flugbetriebsverfahren
  • Aerodynamik
  • Flugfunk

Eine ausführliche Lehrbriefübersicht finden Sie am Ende der Seite.

Dauer der Theorieausbildung

ab PPL(A)

ab CPL(A)

ab IR(A)

ab CPL(A)/IR

Mindestlaufzeit

22 Wochen

14 Wochen

17 Wochen

9 Wochen

Höchstlaufzeit

18 Monate

18 Monate

18 Monate

18 Monate

Spätestens 18 Monate nach Beginn der Ausbildung muss die Flugschule die Prüfungsreife bestätigen.

Behördliche Anerkennung des Fernlehrgangs Verkehrspilot

In Verbindung mit dem vorgeschriebenen Nahunterricht stellt der ATPL-Fernlehrgang eine offizielle Ausbildung nach JAR-FCL dar.

Unabhängig davon, dass Ausbildung in der Luftfahrt der vorherigen Erlaubnis durch die jeweils zuständige Luftfahrtbehörde bedarf, gibt es für Fernlehrgänge zusätzliche Regelungen. Gemäß dem Fernunterrichtsschutzgesetz wurden unsere Fernlehrgänge im Auftrag des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) von Fachleuten der Luftfahrt, unabhängig vom LBA, überprüft und  für geeignet befunden. Der administrative Teil - Ausbildungsverträge, Teilnahmebedingungen und der Inhalt des Informationsmaterials - wurde von der Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) überprüft und ebenfalls als geeignet bewertet.

Praktische Ausbildung

Wir sind zwar eigentlich nur für die theoretische Ausbildung zuständig, der Vollständigkeit halber hier aber die wichtigsten Informationen zur praktischen Ausbildung.

Bei der modularen Ausbildung zum ATPL(A) sind folgende Module zu absolvieren:

  • Praktische Ausbildung zur Instrumentenflugberechtigung (IR(A)) - 50 Std.
  • Praktische Ausbildung für Berufsflugzeugführer (CPL(A)) - 15 Std.
  • Ausbildung in Mulitcrew Cooperation (MCC) - 15 Std.

Tätigkeit als Verkehrspilot

Endziel der Ausbildung für Verkehrspiloten ist die Befähigung, als verantwortlicher Pilot (Pilot in Command = PIC) auf Flugzeugen aller Größenordnungen ohne jede Einschränkung tätig werden zu können. Wer die ATPL-Erlaubnis als Kapitän auf Verkehrsflugzeugen nutzen will, muss wenigstens 1500 Flugstunden, davon 500 Std. auf multi-pilot aircraft nachweisen. Einzelheiten ergeben sich aus
JAR-FCL 1.280.

Nach Abschluss der ATPL-Ausbildung erhält der Bewerber zunächst einen frozen ATP, d.h. einen CPL(A)/IR mit ATPL-Privilegien, der dazu berechtigt als Co-Pilot auf Verkehrsflugzeugen zu arbeiten. Darüber hinaus kann der ATPL uneingeschränkt als PPL(A), CPL(A) und IR genutzt werden.

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